Während eines Laufduells mit einem Gegenspieler stürzte Matteo Romanenghi laut Sounding Board auf unnatürliche Weise aufs Eis. In seiner Disziplinarentscheidung unterstreicht der Einzelrichter, dass ein solches Verhalten ("diving/embellishment", IIHF-Regel 64.1.) eine übertriebene und unnatürliche Reaktion auf die Aktion eines Gegners darstellt. Dabei spiele es keine Rolle, ob diese Aktion fair oder unfair war. Romanenghi muss zudem eine Geldstrafe in Höhe von CHF 1'200 zahlen.
( 14. November 2025 | rwy )
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