Das aktuelle Wappenschutzgesetz aus dem Jahr 2017 erlaubt es nur den Behörden, die Wappen zu verwenden. Zwar gibt es Ausnahmen von dieser Regel, aber die SIHF hatte den formellen Antrag auf eine Lizenz zu spät eingereicht. Die Frist lief 2018 ab, der Antrag des SIHF wurde aber erst 2021 gestellt.
Während das Bundesverwaltungsgericht zugunsten des IGE entschied, sieht es trotzdem so aus, als ob die Eisgenossen weiterhin das Wappen auf ihrem Trikot tragen können. Laut "Blick" hat das IGE dem SIHF die weitere Verwendung des Wappens bis Ende 2026 bewilligt. Im Jahr 2027 wird die SIHF neue Trikots kreieren - es sei denn, das Gesetz wird erneut geändert, denn derzeit sind politische Vorstösse im Gange, die den Nationalmannschaften Ausnahmen gewähren würden.