Der Hockeyverband SIHF beantragte eine Vertagung des Verfahrens auf den 10. Oktober. And diesem Tag wird der Nationalrat eine Motion von Mathias Aebischer behandeln, welche der Ständerat bereits angenommen hat. Wird sie vom Nationalrat ebenfalls angenommen, würde das aktuelle Wappenschutzgesetz von 2017 angepasst.
Das Gesetz besagt, dass nur die Behörden das Schweizer Wappen verwenden dürfen, es sei denn, es liegt eine Nutzungsbewilligung vor, wie es beispielsweise beim Messerhersteller Victorinox der Fall ist. Während die SIHF argumentiert, dass sie einen solchen Antrag auf Weiterverwendung des Wappens im Rahmen des Gesetzes gestellt habe, vertritt das IGE die Ansicht, dass die SIHF damals zwar mit Bundesrat Guy Parmelin in Kontakt stand, dieser Schriftverkehr aber keinen offiziellen Antrag auf Weiterverwendung des Wappens dargestellt habe.
Die SIHF und das IGE haben heute auch versucht, sich aussergerichtlich zu einigen, konnten aber keine Einigung erzielen. Das Bundesverwaltungsgericht wird nun entscheiden müssen, ob es das Verfahren aussetzt oder direkt fortführt.